Details zur Lieferung Ihrer Hüpfburg
Für Lieferung und Auf- bzw. Abbauarbeiten bei einer Fahrstrecke bis 10Km berechnen wir 50€.

Jeder weitere Kilometer wird mit 0,50€ berechnet. 

Bei Selbstabholung bekommen Sie eine ausführliche Auf & Abbau Anleitung von uns.

Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Gerätschaften schonend und sachgemäß zu behandeln. Entstandene Schäden sind unmittelbar bei der Rückgabe zu melden. Abgesehen von gewöhnlichen Abnutzungen und Verschleißerscheinungen hat der Mieter für alle an der Mietsache entstandenen Schäden vollständigen Ersatz in Geld zu leisten.

Der Vermieter ist berechtigt bei nicht ausreichend breiter Zufahrt zum Aufbauort der Hüpfburg den Aufbau der Hüpfburg abzulehnen. Die Miete inkl. aller in der Rechnung aufgeführten Kosten sind auch dann in voller Höhe an den Vermieter vom Mieter zu entrichten, wenn der Vermieter von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Zufahrt mit einer Breite von mind. 1,30 Meter und ohne sonstige Hürden gilt als ausreichend.


Abholung oder Rückgabe der Mietobjekte erfolgt in der Alten Kirchgasse 4, 61279 Grävenwiesbach.

Auf Wunsch vermieten wir unsere Hüpfburgen auch mit personeller Betreuung. Der Aufpreis hierfür beträgt pro Betriebsstunde € 35,–.

Regelaufsichtszeit je Tag sind 7 Stunden.

Zum Ent- und Beladen, sowie Auf- und Abbau einer Hüpfburg sind vom Mieter für einige Minuten Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.



Details zur Vermietung

Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware unser Lager verlässt und endet bei deren Rückkehr. Regelmietzeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Ist das Material nicht rechtzeitig zum Retourtermin in unserem Lager, werden für jede zusätzliche angefangene Stunde, 20% des Tages Mietpreises nachträglich berechnet, ohne dass sich die Mieterdauer verlängert. Extra entstandene Kosten ( z.B. zweimalige Anfahrt ) werden separat in Rechnung gestellt.

Die Artikel sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Eventuelle Reinigungskosten trägt der Mieter (60€).

Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
15% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes.

Bei Ausfall durch schlechtes Wetter trägt der Mieter 50 % des Mietpreises.
(Bei Ausfall der Veranstaltung wegen schlechten Wetters).

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz für eine nicht einsatzbereite Mietsache zu stellen, gleich durch wen oder was die fehlende Einsatzbereitschaft verursacht worden ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 


 Details zum Betrieb der Hüpfburg

Die reine Aufblaszeit beträgt ca. 10 Minuten.
Zum Betrieb des Dauergebläses werden 230 V – Wechselstrom benötigt.


Während des Einsatzes einer Hüpfburg muss stets eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Bei Anmietung mit Personal wird diese Aufsicht durch uns übernommen.
Unsere Modelle sind ausschließlich für die Benutzung durch Kinder vorgesehen.

Die Hüpfburg darf nicht bei Regen aufgestellt werden bzw. muss sofort abgebaut und trocken gelagert werden. Bei Missachtung und/oder Rückgabe nasser Hüpfburg ist eine Pauschale in Höhe von 60,- Euro für die Trocknungsaufwand der Hüpfburg fällig.

Zahlungsbedingungen
Den zu leistenden Mietpreis bitten wir bei Anlieferung, bzw. Selbstabholung in Bar bereit zu halten.



Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen oder sonstige Bestimmung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, wird diese durch die jeweilige gültige gesetzliche Regelung ersetzt und im Übrigen wird hiervon die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen und weiteren Vereinbarungen nicht berührt.